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Was ist die NIE-Nummer und wofür brauche ich sie?
Die NIE-Nummer ist eine Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Sie ist notwendig, um bestimmte Dinge in Spanien zu regeln, wie z. B. den Kauf eines Hauses, die Aufnahme einer Hypothek und die Eintragung in das Grundbuch. Außerdem benötigen Sie diese persönliche Nummer, um ein Bankkonto zu eröffnen und ein Auto zu kaufen.
Eine NIE (Numero de Identificacion de Extranjeros) kann mit der Bürgerservicenummer verglichen werden, wie wir sie in den Niederlanden/Belgien haben. Sowohl Einwohner als auch Nicht-Einwohner müssen diese Nummer haben.
Sie können dies auf verschiedene Weise beantragen. Sie können die NIE selbst beantragen. Dies können Sie bei einer Polizeistation mit einer Abteilung für Ausländer tun. Es ist wichtig, im Voraus einen Termin zu vereinbaren. Es gibt auch verschiedene Parteien, die die NIE für Sie beantragen können. Wenn Sie ein Haus in Spanien kaufen, ist es einfach, dies von Ihrem Anwalt oder Gestor erledigen zu lassen. Sie können sie auch über das Konsulat des Landes, in dem Sie leben, beantragen.
Benötige ich ein spanisches Bankkonto?
Sie sind nicht mehr verpflichtet, ein Bankkonto in Spanien zu eröffnen, da ausländische Bankkonten ihren Sitz haben können. Allerdings akzeptiert dies nicht jedes Unternehmen.
Wie hoch sind die jährlichen Kosten in Spanien?
Die jährlichen Kosten in Spanien setzen sich zusammen aus:
- IBI (Grundsteuer)
- Basura (Abfallsteuer)
- Nichtansässigkeitssteuer
- Gemeinschaftsgebühren für die Urbanisation
- Feuer- und Diebstahlversicherung
Die Grundsteuer (IBI) ist viel günstiger als in Belgien.
Sie erhalten keine Aufforderung zur Zahlung der Nichtansässigensteuer, Sie müssen eine spontane Erklärung abgeben.
Muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden?
Ab dem Steuerjahr 2022 müssen Sie Ihren ausländischen Wohnsitz genauso wie einen Zweitwohnsitz in Belgien anmelden.
Nachdem Sie Eigentümer geworden sind (nach der notariellen Urkunde), haben Sie vier Monate Zeit, um eine (spontane) Erklärung bei Minfin abzugeben. Die Verwaltung für Vermessungen und Wertermittlungen ermittelt auf der Grundlage der vom Eigentümer bereitgestellten Informationen einen Katasterwert. Das bedeutet, dass Sie das nicht indexierte Katastereinkommen Ihres Hauses angeben müssen. Dieser Betrag wird zu Ihrem Einkommen addiert und mit dem höchsten Steuersatz besteuert.
Sollte ich einen Anwalt beauftragen?
Es ist am besten, vor dem Kauf einer Immobilie einen Anwalt oder Rechtsexperten zu beauftragen. Der Notar ist nur für die notarielle Urkunde zuständig.
Der Rechtsanwalt oder Notar ist unter anderem für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Er/sie überprüft, wer der tatsächliche Eigentümer des Hauses ist.
- Er/sie überprüft, welche Schulden mit dem Haus verbunden sind.
- Er/sie überprüft, ob das Haus über die erforderlichen Genehmigungen verfügt.
- Er/sie überprüft, ob die verkaufende Partei keine Zahlungsrückstände hat.
- Er/sie überprüft, ob es laufende Streitigkeiten gibt.
- …
Muss ich ein Testament aufsetzen?
Es ist nicht zwingend erforderlich, ein Testament aufzusetzen, nachdem Sie ein Haus in Spanien gekauft haben.
Es ist jedoch ratsam, da es im Falle des Todes eines der Eigentümer den Erben viel Verwaltungsaufwand und Kosten ersparen kann.
Muss ich eine Feuerversicherung abschließen?
Es ist am besten, auch für Ihre Immobilie in Spanien eine Feuerversicherung abzuschließen. Es spielt keine Rolle, wo sich Ihre Immobilie befindet, es besteht immer die Gefahr eines Brandes. Stellen Sie daher sicher, dass Ihr „Zweitwohnsitz“ ordnungsgemäß versichert ist.